Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Gemäss BSIG-Weisung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 8.11.2021 sind ab dem 1. März 2022 sämtliche Baugesuche elektronisch, über die E-Bau-Plattform des Kantons Bern einzureichen. Die Pläne und das E-Baugesuchsformular mit den Unterschriften sind nach wie vor in zweifacher Ausführung auf Papier bei der Gemeinde einzureichen. Reine Papier-Baugesuche mit den amtlichen Formularen sind ab diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr zugelassen.
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