Genehmigung Ortsplanungsrevision_Mitwirkung kommunaler Richtplan
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Inhalte kommunaler Richtplan im Zonenplan
Der Gemeinderat Freimettigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Inhalte des kommunalen Richtplans – dargestellt im Zonenplan – zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Inhalte des kommunalen Richtplans liegen vom 13.06.2024 bis und mit 15.07.2024 in der Gemeindeverwaltung Freimettigen auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Freimettigen unter www.freimettigen.ch --> Behörden / Politik --> Projekte verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Freimettigen zu richten.
Freimettigen, 10.06.2024
Der Gemeinderat
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Mitwirkung_Zonenplan_Schulwege_Wanderwege_04.06.2024 (PDF, 2.69 MB) | Download | 0 | Mitwirkung_Zonenplan_Schulwege_Wanderwege_04.06.2024 |